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Rechtliche Grundlagen von Maklerverträgen im Ruhrgebiet

Juli 10, 2025

Sie planen, Ihre Immobilie im Ruhrgebiet zu verkaufen oder möchten sich als Käufer optimal absichern? Dann sollten Sie die rechtlichen Grundlagen des Maklervertrags kennen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Maklerverträge wissen müssen: Von gesetzlichen Regelungen, Vertragsarten bis hin zu praxisnahen Tipps rund um den Immobilienverkauf – mit Insiderwissen von Rhein Ruhr Immobilien.

Was ist ein Maklervertrag? – Rechtliche Einordnung

Der Maklervertrag bildet die juristische Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Immobilienmakler und dem Auftraggeber – sei es ein Verkäufer oder ein Käufer. Gemäß §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet sich der Makler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines solchen nachzuweisen. Nur wenn der gewünschte Erfolg – etwa ein Immobilienverkauf – durch die Maklertätigkeit eintritt, entsteht der Anspruch auf Provision.

Ein rechtsgültiger Maklervertrag kann mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Allerdings empfiehlt es sich aus Beweisgründen und zur Wahrung von Transparenz dringend, den Vertrag mit einem seriösen Partner wie Rhein Ruhr Immobilien stets schriftlich abzuschließen.

Wichtige Inhalte eines Maklervertrages

Ein professioneller Maklervertrag sollte klare Konditionen enthalten. Zu den wesentlichen Punkten gehören:

  • Leistungsbeschreibung: Welche Aufgaben übernimmt der Makler konkret? (z.B. Wertermittlung, Wohnmarktanalyse, Exposéerstellung, Bonitätsprüfung der Interessenten, Organisation von Notarterminen)
  • Provision: Wie hoch ist die Maklercourtage und wann wird sie fällig?
  • Vertragsdauer: Über welchen Zeitraum läuft der Vertrag? Gibt es eine Kündigungsfrist?
  • Vertragsart: Handelt es sich um einen einfachen oder qualifizierten Alleinauftrag?
  • Pflichten des Auftraggebers: Informationspflichten, Mitwirkung bei Besichtigungen etc.

Ein Maklervertrag ist nicht nur Vertrauenssache, sondern schützt beide Seiten – gerade bei einem emotionalen und finanziell bedeutenden Prozess wie dem Immobilienverkauf.
Das Team von Rhein Ruhr Immobilien legt deshalb großen Wert auf eine transparente Vertragsgestaltung.

Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Prinzipiell werden drei Vertragstypen unterschieden:

  1. Einfacher Maklerauftrag: Hier kann der Auftraggeber auch andere Makler beauftragen oder selbst Käufer suchen. Die Provision ist nur geschuldet, wenn der beauftragte Makler den Abschluss vermittelt.
  2. Alleinauftrag: Nur ein Makler erhält das exklusive Recht zur Vermittlung. Der Verkäufer darf aber weiterhin selbst verkaufen.
  3. Qualifizierter Alleinauftrag: Hier darf ausschließlich der beauftragte Makler Käufer vermitteln und sogar der Eigentümer selbst einen Verkauf nur über den Makler abwickeln.

Tipp: Ein qualifizierter Alleinauftrag bietet maximale Rechtssicherheit und Effektivität – besonders wenn Sie auf hohe Service-Qualität wie bei Rhein Ruhr Immobilien Wert legen.

Rechte und Pflichten von Makler und Auftraggeber

Die gesetzlichen Grundlagen sorgen dafür, dass beide Seiten geschützt sind:

  • Makler: Muss stets im Interesse des Kunden handeln, gewissenhafte Recherche und Beratung bieten, sämtliche Vermarktungsaktivitäten dokumentieren und aufklären.
  • Auftraggeber: Ist verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Immobilie zu liefern, Besichtigungen zu ermöglichen und notariellen Vertragsabschluss mitzuteilen.

Das Team um Inhaber Marc Golly von Rhein Ruhr Immobilien in Bottrop-Grafenwald (Friedenstraße 5, 46244 Bottrop-Grafenwald) steht Ihnen beratend zur Seite – egal, ob Privatperson oder Unternehmen.

Der Maklervertrag in der Praxis: Mehrwert durch Rhein Ruhr Immobilien

Insbesondere bei Immobilienverkäufen aus Altersgründen oder Nachlassangelegenheiten kommt es auf eine diskrete und professionelle Abwicklung an. Rhein Ruhr Immobilien bietet dazu ein einzigartiges Leistungspaket, das weit über die reine Vermittlung hinausgeht:

  • Exakte Wertermittlung – Mit einer kostenfreien Wohnmarktanalyse erfahren Sie den Marktwert Ihrer Immobilie in Essen, Duisburg, Bottrop und weiteren Regionen sofort online.
  • Rundum-Betreuung – Von der Exposé-Erstellung und der Kommunikation mit Interessenten bis zur Organisation des Notartermins und der Übergabe.
  • Transparente und faire Preise – Sie haben jederzeit Klarheit über Kosten und Leistungen.
  • Bonitätsprüfung – Sicherheit vor einem Vertragsabschluss!
  • Netzwerk aus Experten – Zugang zu Fotografen, Finanzierern und Fachfirmen.
  • Zugang zu finanzgeprüften Kaufinteressenten für Ihre Immobilie.

Extra-Service: Profitieren Sie von individueller Beratung und umfassendem Kundenservice – persönlich, telefonisch (02045 / 4115335), per E-Mail (info@rri-nrw.de) oder direkt vor Ort.

Warum ein professioneller Maklervertrag entscheidend ist

Gerade bei der Veräußerung einer Immobilie sollten Sie sich nicht mit halben Lösungen zufriedengeben. Ein klar formulierter Maklervertrag ist unerlässlich für Ihre Sicherheit und Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Die Erfahrung und das Know-how eines renommierten Maklers wie Rhein Ruhr Immobilien – seit über 20 Jahren erfolgreich im Ruhrgebiet – garantieren einen effektiven, rechtssicheren und gewinnbringenden Verkauf.

Ob Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Oberhausen, Essen oder Duisburg – Rhein Ruhr Immobilien kennt den regionalen Markt wie kein Zweiter und hilft Ihnen mit individuellen Strategien dabei, das Potenzial Ihrer Immobilie optimal zu nutzen.

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