TOP 3-Zimmer in Bottrop zu vermieten








Details
- Wohnfläche ca.: 63 m²
- Grundmiete: bereits vermietet
- frei ab: sofort
Adresse
- 46242 Bottrop-Vonderort
Beschreibung:
Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines 12-Familien-Hauses, das 1971 errichtet wurde. Die Adresse lautet: 46242 Bottrop-Vonderort, Hovermannstraße 1. Das Haus wurde in massiver Bauweise errichtet. Schallschutzfenster sind vorhanden.
Lage:
Das Wohnhaus liegt an einer Umgehungs- und Seitenstraße von Bottrop-Vonderort und unmittelbar an den Bahngleisen der Deutschen Bahn (Schallschutzfenster sind vorhanden). Der Stadtteil wird durch den Revierpark Vonderort mit seinen Spazier- und Wanderwegen mit dem angrenzenden Gesundheitspark aufgewertet. Durch die zentrale Lage im Stadtteil sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs gut erreichbar. Bahnhaltestelle in wenigen Schritten erreichbar. Die Innenstädte von Bottrop, Essen und das Mega-Einkaufszentrum CentrO und die Autobahnen A42 u. A2/A3 sind in wenigen Minuten erreichbar.
Ausstattung:
– 3. Etage
– ohne Balkon
– ohne Aufzug
– 1 Schlafzimmer
– 1 Wohnzimmer
– 1 Kinderzimmer
– Küche, Diele, Bad und Abstellraum
– Badezimmer mit Wanne
– Fernblick
– privater Kellerraum
– Öl-Zentralheizung
– Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer
– Schallschutzfenster
Eine kurzfristige Übergabe der Wohnung ist möglich.
Sonstiges:
359,00 € pro. Monat: Grundmiete/Kaltmiete
+ 70,00 € pro. Monat: Nebenkosten
+ 70,00 € pro. Monat: Heizkosten
= 499,00 € pro. Monat: Warmmiete
718,00 € Kaution (einmalig)
Garage zu 45,00 €/Monat möglich.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer übermittelt wurden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Grundrissgrafiken Aufgrund von Scann- und Dateihinterlegungen nicht immer maßstabsgetreu sind. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen.
