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Maklervertrag Tipps für einen rechtssicheren Immobilienverkauf

Juni 7, 2025

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Der Verkauf einer Immobilie gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Besonders, wenn es um Immobilien geht, die auf Grund des Alters verkauft werden sollen, sind rechtliche und organisatorische Aspekte entscheidend. Ein zentrales Element ist der Maklervertrag – doch welche rechtlichen Grundlagen bestimmen diesen Vertrag und worauf sollten Eigentümer achten? Im folgenden Artikel erhalten Sie wertvolle Einblicke, um Ihr Eigentum rechtssicher und erfolgreich zu verkaufen.

Maklervertrag: Die Basis für einen erfolgreichen Immobilienverkauf

Ein Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Immobilienmakler. In Deutschland sind Grundlagen und Rechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 652 bis 656 BGB. Der Makler nimmt dabei eine vermittelnde Funktion ein – findet er einen geeigneten Käufer, entsteht der Anspruch auf Maklerprovision.

Erfahrene Unternehmen wie Rhein Ruhr Immobilien (Friedenstraße 5, 46244 Bottrop-Grafenwald, Tel.: 02045 / 4115335, E-Mail: info@rri-nrw.de, Inhaber: Marc Golly) begleiten Eigentümer in Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Oberhausen, Essen und Duisburg durch diesen bedeutsamen Prozess.

Formen und Inhalte eines Maklervertrags

Grundsätzlich wird zwischen einfachen, alleinigen und qualifizierten Alleinaufträgen unterschieden.

  • Einfacher Maklerauftrag: Der Eigentümer kann mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und auch selbst verkaufen.
  • Alleinauftrag: Ausschließlich der beauftragte Makler darf tätig werden; der Eigentümer kann privat verkaufen.
  • Qualifizierter Alleinauftrag: Nur der Makler darf verkaufen und auch Eigenvermarktung des Eigentümers ist ausgeschlossen.

Die Inhalte eines Maklervertrags sollten präzise geregelt sein, unter anderem:

  • Beschreibung der zu verkaufenden Immobilie
  • Leistungen des Maklers
  • Maklerprovision: Höhe und Fälligkeit
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsmodalitäten

Rechtliche Pflichten und Schutz des Eigentümers

Der Maklervertrag verpflichtet den Makler, sich um den Verkauf zu bemühen und Sie fachgerecht zu beraten. Rhein Ruhr Immobilien legt dabei besonderen Wert auf transparente und faire Preise, einen umfassenden Kundenservice und die rechtssichere Gestaltung aller Dokumente – von der Bewertung bis zum Notarvertrag.

Ein vertrauenswürdiger Makler übernimmt folgende Aufgaben:

  • Erstellung professioneller Exposés und Immobilienfotos
  • Kommunikation und Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten
  • Organisation und Begleitung von Besichtigungen
  • Übernahme sämtlicher Verhandlungen, inklusive Preisverhandlung
  • Vorbereitung und Abstimmung notarieller Verträge

Die Auswahl eines sachkundigen Maklers bietet rechtliche Sicherheit und schützt vor typischen Fallstricken – beispielsweise unvollständige Vertragsinhalte oder Kaufinteressenten ohne Bonität. Speziell bei älteren Immobilien ist es wichtig, ihr Potenzial richtig zu präsentieren und Käufer zu überzeugen.

Transparenz und Kundenservice im Fokus

Vertrauen Sie auf die über 20-jährige Erfahrung von Rhein Ruhr Immobilien. Mit einem Rundum-Service und der Nutzung eines bewährten Netzwerks (Fotografen, Finanzierer, Fachfirmen) garantiert das Team um Marc Golly einen reibungslosen, effektiven und gewinnbringenden Hausverkauf.

Ein besonderer Service ist die kostenfreie Wohnmarktanalyse: Eigentümer erhalten damit einen Überblick über den aktuellen Marktwert, Preisprognosen und die durchschnittliche Angebotsdauer in ihrer Nachbarschaft. Auch die qualifizierte Wertermittlung und Unterstützung bei Preisverhandlungen gehören zum umfassenden Angebot.

Vertragliche Stolperfallen – worauf Sie achten sollten

Ein Maklervertrag muss klar, transparent und individuell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten sein. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Schriftform: Für Verträge mit Verbrauchern ist spätestens seit Dezember 2020 die Textform gesetzlich vorgeschrieben. Der Vertrag muss entweder klassisch unterschrieben oder – etwa per E-Mail – digital bestätigt werden.
  • Provisionsregelung: Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip – bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerkosten zu gleichen Teilen, sofern beide Privatpersonen sind.
  • Laufzeit und Kündigung: Zu lange Laufzeiten vermeiden, nach Ablauf sollten Kündigungsrechte klar geregelt sein.
  • Leistungspflichten: Der Umfang der Maklertätigkeit sollte detailliert beschrieben werden – von der Exposéerstellung bis hin zur Nachbearbeitung nach dem Verkauf.

Ein rechtssicher aufgesetzter Maklervertrag ist der Schlüssel für einen erfolgreichen und stressfreien Immobilienverkauf. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Streitigkeiten, gerade im komplexen Marktumfeld der Metropolregion Rhein-Ruhr.

Erfolgreich verkaufen mit regionaler Expertise

Egal, ob in Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Oberhausen, Essen oder Duisburg – jede Region hat ihre Besonderheiten. Rhein Ruhr Immobilien kennt die Anforderungen und Chancen der lokalen Immobilienmärkte und steht Ihnen von der ersten Beratung bis zur notariellen Beurkundung zur Seite.

Die professionelle Begleitung durch erfahrene Immobilienmakler wie Rhein Ruhr Immobilien sorgt nicht nur für den rechtssicheren Abschluss, sondern erhöht durch zielgerichtetes Marketing und ein geprüftes Käufernetzwerk die Verkaufschancen deutlich.

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