Doppelhaushälfte mit großem Garten
Referenz




- Objektart
- Haus
- Objekttyp
- Doppelhaushälfte
- Vermarktungsart
- Kauf
- PLZ
- 47279
- Ort
- Duisburg / Bissingheim
- ImmoNr
- 315
- Wohnfläche
- ca. 89 m²
- Grundstücksgröße
- ca. 530 m²
- Anzahl Zimmer
- 5
- Kaufpreis
- 200.000,00 €
- Baujahr
- 1920
- Energieausweis
- es besteht keine Pflicht!
Beschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Doppelhaushälfte (links) mit großem Garten.Das Haus wurde 1920 in massiver Bauweise errichtet und ist unterkellert.
Lage
Der Name der Siedlung Bissingheim ist eng mit ihrer Entstehung verknüpft. Namensgeber der Siedlung war Freiherr Moritz von Bissing (1844-1917).Die Siedlungsreform der Jahrhundertwende und dem Bestreben der Landflucht zu begegnen wurden die Häuser mit großen Gärten für die Selbstversorgung als Gegenmodell der gründerzeitlichen Mietskasernen erstellt.
Dieses Areal, eine Niederung westlich des Speldorfer Waldes, war damals noch Teil des Amtes Angermund und gehörte mehrheitlich den Grafen Spee auf Schloss Heltorf.
Die Siedlung liegt somit im Herzen von Duisburg-Bissingheim. Sie ist geprägt durch überwiegende Bebauung mit Ein- u. Zweifamilienhäusern, üppigen Grünflächen und ruhigen Seitenstraßen.
Die Innenstadt von Duisburg und Düsseldorf sind über die Autobahn sind in wenigen Minuten erreichbar.
Ausstattung
+ Baujahr 1920+ gesamte Wohnfläche: ca. 89 m²
+ Grundstück ca. 530 m²
+ Das Objekt wurde zwischenzeitlich saniert
+ Das Objekt ist in einem sehr gepflegten Zustand
+ Energieausweis: nicht nötig, da Denkmalschutzobjekt
+ Ein Verkauft ist nur an BEV-Berechtigte Personengruppen möglich
Sonstige Angaben
Keine Maklerprovision für den Käufer.Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer übermittelt wurden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Grundrissgrafiken Aufgrund von Scann- und Dateihinterlegungen nicht immer maßstabsgetreu sind.
Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen.
Preiserhöhungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
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