Erbschaftssteuer Immobilien: Berechnung und Freibeträge

Mai 26, 2025

Wer eine Immobilie erbt, sieht sich oft mit der Frage konfrontiert: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und welche Besonderheiten gelten bei Immobilien? In diesem Artikel klären wir umfassend, wie die Erbschaftssteuer bei Immobilien berechnet wird, welche Freibeträge es gibt und wie Sie mit professioneller Unterstützung wie der von Rhein Ruhr Immobilien steuerliche und finanzielle Fallstricke umgehen können.

Wie wird die Erbschaftssteuer bei Immobilien berechnet?

Die Erbschaftssteuer zählt zu den wichtigsten fiskalischen Abgaben im Erbfall. Gerade bei Immobilien ist die Steuerbelastung oft hoch, da der Immobilienwert meist beträchtlich ist. Die Steuerberechnung richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, also dem aktuellen Marktwert am Tag des Erbfalls. Entscheidend sind dabei:

  • Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe
  • Freibeträge nach Steuerklasse
  • Art und Nutzung der Immobilie (z.B. Selbstnutzung oder Vermietung)

Das Finanzamt ermittelt zunächst den Wert der Immobilie und setzt dann unter Berücksichtigung der Steuerklasse des Erben die Steuer an. Die Höhe der Erbschaftssteuer kann somit erheblich variieren.

Freibeträge und Steuerklassen: Wann bleibt Ihre Immobilie steuerfrei?

Einer der wichtigsten Faktoren im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer ist der Freibetrag. Je enger das persönliche Verhältnis zum Erblasser, desto höher fällt dieser aus:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro Freibetrag
  • Enkelkinder: 200.000 Euro Freibetrag
  • Andere Erben (z.B. Geschwister, weiter entfernte Verwandte): 20.000 Euro Freibetrag

Werden diese Freibeträge nicht überschritten, bleibt die Erbschaft steuerfrei. Besonders interessant: Selbstgenutztes Eigentum wie das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei geerbt werden, etwa wenn der Ehegatte oder Kinder die Immobilie nach dem Erbfall zehn Jahre selbst bewohnen.

Bewertung und Wertermittlung Ihrer Immobilie

Für die Steuerberechnung wird der wirkliche Wert der Immobilie herangezogen. Hier zählt Expertenwissen: Denn bereits kleinere Unterschiede in der Verkehrswertermittlung können zu großer Steuerersparnis oder höheren Kosten führen. Eine qualifizierte Wertermittlung ist daher unerlässlich – und genau hier unterstützt Sie Rhein Ruhr Immobilien.

Mit umfangreicher Erfahrung, Marktkenntnis und einem Netzwerk an Experten wie Fotografen, Finanzierern und Fachfirmen bietet Rhein Ruhr Immobilien eine seriöse und marktgerechte Bewertung, die nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei Erbschaften entscheidend sein kann. Nutzen Sie den kostenlosen Service zur Wohnmarktanalyse, um sofort und unverbindlich eine Marktübersicht inklusive Preistrends und Quadratmeterpreisen zu erhalten.

Steuerliche Begünstigungen für Selbstnutzer

Das deutsche Steuerrecht kennt Ausnahmen, die Erben entlasten können. Besonders die steuerliche Begünstigung des selbstgenutzten Familienheims ist interessant: Wer als Ehegatte oder Kind die Immobilie nachweislich für zehn Jahre selbst bewohnt, kann sie – unabhängig vom Wert – unter Umständen steuerfrei übernehmen. Fällt diese Bedingung weg, wird die Steuer nachträglich erhoben.

Gleichzeitig gilt: Bei vermieteten Immobilien lassen sich gewisse Kosten und Verbindlichkeiten steuerlich berücksichtigen, etwa offene Kredite oder Reparaturaufwendungen, was in der Summe die Steuerlast mindern kann.

Verkauf einer geerbten Immobilie: Chancen und Herausforderungen

Oft sehen sich Erben der Herausforderung gegenüber, die geerbte Immobilie aus Altersgründen oder zur Aufteilung in der Familie zu verkaufen. Hier kommt Rhein Ruhr Immobilien als Spezialist mit über 20 Jahren Erfahrung ins Spiel. Marc Golly und sein Team bieten:

  • Rundum-Service: Von der Kommunikation mit Kaufinteressenten und Bonitätsprüfung bis zur Vorbereitung der Notarverträge
  • Vermarktung: Professionelle Aufbereitung, Fotografie und zielgruppenorientierte Präsentation
  • Kompetente Preisverhandlung: Unterstützung bei der Durchsetzung eines marktgerechten Verkaufspreises
  • Finanzgeprüfte Käufer: Zugriff auf geprüfte Interessenten aus dem eigenen Netzwerk

Gerade ältere Immobilien werden von Kaufinteressenten oftmals unterschätzt. Mit fachkundiger Vorbereitung und gezielten Modernisierungen heben Sie die Potenziale Ihrer Immobilie hervor und erzielen einen optimalen Preis – eine Kernkompetenz von Rhein Ruhr Immobilien.

So finden Sie den richtigen Partner für den Immobilienverkauf im Erbfall

Insbesondere in den Regionen Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Oberhausen, Essen und Duisburg steht Rhein Ruhr Immobilien Ihnen zur Seite. Durch umfassende regionale Marktkenntnis, langjährige Erfahrung und einen klaren, transparente Kostenstruktur profitieren Sie von einem Rundum-sorglos-Paket – maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder möchten sich ein Bild vom aktuellen Wert machen? Nutzen Sie den kostenlosen Service von Rhein Ruhr Immobilien: Übermitteln Sie online Eckdaten wie Größe, Lage oder Ausstattung und erhalten Sie umgehend eine detaillierte Wohnmarktanalyse – diskret, unkompliziert und völlig kostenlos.

Die wichtigsten Vorteile und Services im Überblick

  • Langjährige Erfahrung und tiefgehende Marktkompetenz
  • Umfassender Kundenservice von der ersten Beratung bis zum notariellen Verkaufsabschluss
  • Transparente Preise – keine versteckten Kosten oder undurchsichtige Provisionsmodelle
  • Attraktive Lagen in der gesamten Rhein-Ruhr-Region
  • Breites Immobilienangebot (Wohnungen, Häuser, Gewerbe, Grundstücke)
  • Erfassung von Kundenwünschen sowie individuelle Verkaufsstrategien

Sichern Sie sich professionelle Unterstützung, um den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie effektiv, sicher und gewinnbringend zu gestalten – vertrauen Sie auf die langjährige Expertise und das umfassende Netzwerk von Rhein Ruhr Immobilien unter der Leitung von Marc Golly.

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