Erbschaftssteuer bei Immobilien: Was Sie wissen sollten
Der Traum vom eigenen Haus geht oft über Generationen hinweg. Doch wenn eine Immobilie vererbt wird, kommt häufig die Frage auf: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und was gilt es bei geerbten Immobilien zu beachten? Informieren Sie sich hier umfassend zu den steuerlichen Aspekten, Fallstricken und wertvollen Tipps rund um die Erbschaftssteuer bei Immobilien.
Rechtliche Grundlagen der Erbschaftssteuer bei Immobilien
In Deutschland regelt das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) die Besteuerung von Vermögenswerten, darunter auch Immobilien, die vererbt werden. Keine Immobilie ist automatisch steuerfrei! Entscheidend für die Steuerpflicht sind der Wert der Immobilie, das Verhältnis zwischen Erben und Erblasser sowie individuelle Freibeträge.
Wertfeststellung der Immobilie
Die Grundlage für die Besteuerung ist der Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalles. Das Finanzamt nimmt diese Bewertung vor. Ein hoher Immobilienwert kann daher die Steuer erheblich beeinflussen. Besitzer profitieren von einer aktuellen Wertermittlung, die beispielsweise von Experten wie Rhein Ruhr Immobilien aus Bottrop-Grafenwald durchgeführt werden kann.
Freibeträge und Steuerklassen: Wer zahlt wie viel?
Das engere Familienumfeld kommt in den Genuss höherer Freibeträge und niedrigerer Steuersätze. Die gängigsten Freibeträge:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder (und Stief-/Adoptivkinder): 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern/Großeltern: 100.000 €
- Alle anderen Erben: 20.000 €
Je nach Verwandtschaftsgrad werden die Erben in Steuerklassen eingeteilt, die den Steuersatz maßgeblich beeinflussen. Je weiter entfernt das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer der Freibetrag und desto höher die Steuer.
Selbstnutzung: Wann ist die geerbte Immobilie steuerfrei?
Es besteht die Möglichkeit, eine geerbte Immobilie steuerfrei zu übernehmen, wenn der Ehepartner beziehungsweise die Kinder nach dem Erbfall unverzüglich einziehen und diese selbst bewohnen. Für Kinder gilt noch eine Begrenzung: Nur Wohnflächen bis zu 200 m² bleiben steuerfrei, alles darüber wird anteilig besteuert. Zudem muss die Selbstnutzung mindestens zehn Jahre andauern, sonst entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.
Verkauf geerbter Immobilien: Was sollte man beachten?
Viele Erben möchten oder müssen die geerbte Immobilie verkaufen, etwa weil die Erbengemeinschaft aufgelöst werden soll oder das Objekt nicht selbst genutzt werden kann. Dabei stellen sich häufig Fragen nach dem optimalen Verkaufspreis, zur Besteuerung und zum Ablauf. Hier steht Rhein Ruhr Immobilien mit Inhaber Marc Golly – Telefon: 02045 / 4115335, E-Mail: info@rri-nrw.de – engagiert und kompetent zur Seite.
Mit über 20 Jahren Erfahrung unterstützt Rhein Ruhr Immobilien insbesondere Eigentümer, die aus Altersgründen verkaufen müssen. Dank qualifizierter Wertermittlung, Marktanalyse und Service rund um Notarverträge und Bonitätsprüfungen, ist ein transparenter und gewinnbringender Verkauf gewährleistet.
Berechnung der Erbschaftssteuer bei Immobilien
Die tatsächliche Höhe der Erbschaftssteuer wird durch drei Faktoren bestimmt:
- Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls
- Abzug des Freibetrags – es bleibt der zu versteuernde Betrag
- Steuersatz gemäß der Steuerklasse
Ein Rechenbeispiel:
Wert der geerbten Immobilie: 600.000 €
Erbe ist ein Kind (Freibetrag 400.000 €):
Zu versteuern bleiben 200.000 €.
Dafür fällt, je nach Steuerklasse, ein Satz von 11% (bis 75.000 €) bis zu 15% (bis 600.000 €) an.
Immobilienverkauf nach der Erbschaft sinnvoll gestalten
Oft ist der Immobilienverkauf nach dem Erbfall die sinnvollste Option, insbesondere wenn Aufteilung und Instandhaltung zu aufwendig sind oder Erbengemeinschaften sich nicht einig werden. Rhein Ruhr Immobilien bietet umfassenden Service aus einer Hand:
- Kostenlose und unverbindliche Wohnmarktanalyse
- Zusammenarbeit mit netzstarken Partnern: Fotografen, Finanzierer, Handwerksfirmen
- Erfahrung in der Ansprache finanzgeprüfter Kaufinteressenten
- Unterstützung bei Preisverhandlungen und Notarservice
- Transparente Kosten und klare Verträge
Gerade in den Regionen Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Oberhausen, Essen und Duisburg ist Rhein Ruhr Immobilien Ihr regionaler Ansprechpartner für den erfolgreichen Immobilienverkauf nach einer Erbschaft.
Das Potenzial geerbter Immobilien: Modernisierung und Verkaufschancen
Kaufinteressenten unterschätzen oft, wie ansprechend auch ältere Immobilien sein können. Mit moderner Präsentation, kleineren Renovierungen und professionellen Fotos lässt sich das volle Wertpotenzial einer Immobilie realisieren. Rhein Ruhr Immobilien übernimmt diese Aufgaben für Sie und sorgt mit Zuverlässigkeit dafür, dass Ihre Immobilie ins rechte Licht gerückt wird.
Individuelle Beratung für Erben – Nutzen Sie unsere Erfahrung
Jede Erbschaft ist individuell. Profitieren Sie von mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung und einem klar strukturierten Prozess: Von der Erfassung Ihrer Wünsche und der Marktanalyse über die Steuerberechnung bis hin zur wirkungsvollen Vermarktung Ihrer Immobilie. Das Team um Marc Golly legt Wert auf umfassenden Kundenservice und steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Erbschaftssteuer, zu Markttrends oder zur Verkaufsabwicklung zur Seite.
Adresse: Rhein Ruhr Immobilien, Friedenstraße 5, 46244 Bottrop-Grafenwald
Telefon: 02045 / 4115335
E-Mail: info@rri-nrw.de